Barfuß und Hausrecht
(Forumbeiträge im Sommer 1999)
Vorbemerkung : Das Thema wurde im Forum
recht engagiert diskutiert im Zusammenhang des Verhaltens einer barfußfeindlichen
Kassiererin in der Bonner Universitätsmensa.
Weil die Aussagen zum Thema
"Hausrecht" aber über diesen Zusammenhang
hinaus Geltung besitzen, habe ich sie dort ausgegliedert und hier getrennt zusammengefasst.
Auch
wenn das Ergebnis letztlich nicht jedem Mut machen dürfte, es auf
Auseinandersetzungen ankommen zu lassen, so hilft es doch allemal, Situationen
richtig einzuschätzen und sachgerecht zu argumentieren.
Georg
Unabhängig von irgendwelchen Gesetzen gilt jedenfalls
das Hausrecht
Liebe Forumsteilnehmer, nachdem die Frage, ob der Zutritt zu irgendwelchen Gebäuden mit
nackten Füßen aufgrund irgendwelcher Bestimmungen verboten sein kann, in verschiedensten
Zusammenhängen in diesem Forum bereits öfters aufgetaucht ist, möchte ich mein
Schweigen durchbrechen und hierzu eine hoffentlich sachkundige Antwort geben:
Auch wenn es Euch sicher nicht gefällt: Niemand ist verpflichtet jemand anders in sein
Etablissement zu lassen, wenn er an dessen Äußeren Anstoß nimmt, sei es auch nur wegen
nackter Füße. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich nun um ein Amt, ein Museum, einen
Supermarkt oder eben die Mensa handelt.
Auch ob es irgendwelche Hygiene-, Gesundheits-,
Anstands- oder sonstige Vorschriften nun tatsächlich geben sollte oder diese nur
vorgeschoben werden, spielt deshalb schlussendlich überhaupt keine Rolle, so dass
es
müßig ist hierüber zu diskutieren.
Jemand, der seine Einrichtung grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist
hinsichtlich seines Hausrechtes nur dahingehend eingeschränkt, dass er nicht wegen der in
Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz genannten Merkmale diskriminieren darf. Deshalb dürfen z.B.
Ausländer nicht vom Disco - Besuch ausgeschlossen werden, nur weil sie keine Deutschen
sind. Nackte Füße werden in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz aber nun mal nicht erwähnt, und
ich gebe ehrlich gesagt einer etwaigen diesbezüglichen Initiative zur Ergänzung des
Grundgesetzes keinerlei Erfolgschancen (auch wenn's noch so sehr zur Volksgesundheit
beitragen sollte, aber wer weiß, was Bruder Johannes dazu
meint...;-) ).
Außerdem sind nackte Füße mit den sonst dort genannten Merkmalen schon deshalb nicht
vergleichbar, weil man die Eigenschaft barfuß zu gehen im Gegensatz zu seiner Religion,
Nationalität, Geschlecht oder Behinderung ohne jedwedes Problem ändern, nämlich einfach
Schuhe anziehen kann.
Wenn Euch also jemand irgendwo mit nackten Füßen nicht reinlassen
will, kann er dafür die schwachsinnigsten Argumente der Welt haben, es nützt Euch
nichts. Alles was Ihr tun könnt, ist eben woanders hinzugehen, wo Ihr willkommener seid.
Das könnt ihr gut finden oder nicht, das ist so, weshalb es meines Erachtens keinen Sinn
macht, diesen Punkt weiter zu diskutieren. Möglich ist allenfalls, durch Aufklärung, wie
z.B. Lorenz dies betreibt, etwaigen Fehlvorstellungen
entgegenzuwirken und so die jeweiligen Hausherren möglicherweise zu bewegen, an ihrem
Verbot nicht festzuhalten.
Soweit mein bescheidener Beitrag, trotzdem allen noch viel Spaß und viel Erfolg beim
barfüßigen Aufsuchen verschiedenster Lokalitäten.
Dr. Oliver S., Rechtsanwalt und gelegentlicher Forumleser
aus beruflichen Gründen in der Öffentlichkeit niemals barfuß
Sich trotzdem nicht unterbuttern lassen
Hallo Oliver, hallo Barfüßer, vielen Dank für den kompetenten und gewiss sachdienlichen
Beitrag !
Dass der Eigentümer einer Einrichtung eine Hausordnung erlassen kann, ist ja gewiss
unstrittig. Ich gebe auch gerne zu, dass nackte Füße und das Recht, mit ihnen
öffentlich herumzulaufen, nicht der Nabel des Weltgeschehens sind.
Trotzdem sollte man sich meines Erachtens grundsätzlich nicht allzu viel Willkür gefallen
lassen - und was die Mensa angeht, handelt es sich m. E. um solche !
Ich bin kein Jurist, habe freilich beruflich mit dem Rechtswesen gelegentlich zu tun.
Insofern nehme ich zunächst einmal an, dass die Hausordnung vom Eigentümer erlassen sein
und schriftlich vorliegen muss - und nicht jede Kassiererin sich schnell und mal eben ihre
eigene machen darf - auch nicht "nach zwanzig Jahren Gastronomieerfahrung" (ich
will jetzt nicht zynisch werden - aber gab es mit dieser Qualifikation in einer unter
großem Arbeitskräftemangel leidenden Branche wirklich keine idealeren Jobs als den an
der Mensakasse ?)
Und selbst falls eine schriftliche Hausordnung dies hergeben sollte, wäre die Sache aus
unserer Sicht gewiss eine Diskussion mit dem Träger der Einrichtung (bei der Mensa
vermutlich dem Studentenwerk) wert über die Frage, welche sachlich nachvollziehbaren
Argumente dies angeblich oder wirklich notwendig machen. Wenn diese Argumente dann
einsichtig sind, sollte man sie m. E. akzeptieren - eher aber nicht !
Ein schönes Beispiel dafür, dass das auch ganz erfolgreich verlaufen kann (natürlich
nicht muss), bietet Patrick Leibbrandt auf seiner Homepage; er ist Barfüßer in
Kaiserslautern (am Forum leider nicht interessiert) und hat sich mit der Leitung der dortigen
Verkehrsbetriebe erfolgreich über das barfüßige Linienbusfahren auseinandergesetzt.
Durchsetzungsfreudige Füße an alle wünscht Georg
[Hausordnung vom Eigentümer erlassen und schriftlich vorliegen ... nicht Kassiererin
sich ihre eigene machen]
Hier irrst Du leider. Eine vorherige schriftliche
Hausordnung ist nicht erforderlich (Du musst ja auch nicht vorher schriftlich festlegen,
was Du nicht willst, was Deine Gäste in Deiner Wohnung tun, um es Ihnen verbieten zu
können). Es geht einzig und allein um die Ausübung von Hausrecht, und die kann auch der
kleinsten Angestellten an der Kasse übertragen sein ...
[Diskussion mit Träger wert über Frage, welche nachvollziehbaren
Argumente]
Das kann man natürlich immer tun.
[Wenn Argumente einsichtig sind, sollte man akzeptieren - eher aber nicht]
Ob Du sie akzeptierst oder nicht, spielt eben keine Rolle. Es kann der größte
Schwachsinn sein - wenn der Hausherr darauf beharrt, musst Du entweder Schuhe anziehen
oder verschwinden, sonst machst Du Dich wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ich kann ja
nichts dafür, so ist es nun mal...
[schönes Beispiel ... mit Leitung der Verkehrsbetriebe erfolgreich über barfüßige
Busfahren auseinandergesetzt]
Wenn er sie überzeugt hat, sehr schön =)
Oliver S.
[vorherige schriftliche Hausordnung ist nicht
erforderlich ... geht einzig und allein um die Ausübung von Hausrecht, und die kann auch
der kleinsten Angestellten übertragen sein]
Aber es ist AFAIK erforderlich, die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts
offensichtlichen Nichteigentümern des Hauses s c h r i f t l i c h zu übertragen. Rainer
Hallo, vielen Dank für die sehr sachkundige Auskunft,
die sicher auch unabhängig vom barfüßigen Essengehen auch in anderen Lebensbereichen
ganz hilfreich sein kann.
[hinsichtlich Hausrechtes nur dahingehend eingeschränkt ... nicht wegen der in Art. 3
Abs. 3 GG genannten Merkmale diskriminieren]
Im amerikanischen barefoot - forum kam vor einigen Monaten der Vorschlag auf, zu
behaupten, dass Barfüßigkeit ein Ausdruck einer bestimmten Religionszugehörigkeit sein.
Wie sähe denn in diesem Fall die konkrete Auslegung des GG aus. Könnte - theoretisch
betrachtet (!) - jemand mit Verweis auf eine Religionsvorschrift zur barfüßigen
Essensaufnahme seinen Zugang zur Mensa verlangen oder gibt es hier eine
"Bagatellegrenze"?
Ich hoffe, diese Frage geht nicht zuweit ins Spekulative ...
Herzliche Grüße Kai
Hallo, meiner Meinung nach kann diese Ausdehnung nicht stattfinden. Art 3 GG grenzt den Rahmen eindeutig ein. Man sollte aber auch einfach mal Sachen akzeptieren und nicht endlose Diskussionen machen! Gee
[mit Verweis auf Religionsvorschrift
zur barfüßigen Essensaufnahme Zugang verlangen]
Selbst wenn man eine
solche Behauptung aufstellen könnte, würde sich meines Erachtens nichts ändern.
Dass grundsätzlich Religionsfreiheit gewährleistet ist und dies bedeutet, dass
man auch die
Möglichkeit zur Religionsausübung hat, bedeutet noch lange nicht, dass man dies immer
und überall tun darf.
Man nehme das Beispiel einer islamischen Lehrerin, die im
Unterricht ein Kopftuch tragen wollte, was die staatliche Schulverwaltung abgelehnt hat
(da sie Indoktrination befürchtete). Man kann jemandem nicht den Zugang zum Lehramt
verwehren, weil er einer bestimmten Religion angehört - das heißt aber noch lange nicht,
dass er die Religion auch während der Arbeit ausüben darf.
Übertragen auf eine
hypothetische "Barfuß" - Religion
würde das
bedeuten: Man kann jemanden nicht deshalb ausschließen, weil er grundsätzlich einer
Religionsgemeinschaft angehört, zu deren Geboten es gehört barfuß zu gehen. Man kann
aber sehr wohl verlangen, dass er sich entscheidet, entweder seiner Religion für die
Dauer des Aufenthaltes in den jeweiligen Räumlichkeiten insoweit untreu zu werden oder
eben draußen zu bleiben. Wenn das anders wäre, könnte man mit Berufung auf Religion
letztendlich alles rechtfertigen ...
Damit soll dieses Thema aber nun endgültig sein
Bewenden haben
Grüße Oliver S.
Zusammenfassend: wir sparen, kaufen
gemeinsam ALDI und lassen nur Barfüßige rein
Hallo Leute, erst einmal ein Dankeschön an Oliver, dass er die Sachlage klargestellt hat!
Ein bisschen sportlicher als "Gee" kann man die Sache aber schon sehen -
diskutiert werden darf doch wohl immer noch alles, oder?*
Mein Vorschlag lautet daher wie oben: möglichst viele publikumswirksame Orte
"aufkaufen" und (diesmal mit Hausordnung) zur Barfuß - Zone erklären! Also da
weiter barfuß laufen, wo man uns lässt... Gruß, Lupu
Ich bin mir über das bewusst, was Oliver
dankenswerterweise geschrieben hat.
Mich wundert nur, dass jede Hilfskraft (ohne Wissen
des Chefs) Barfüßige vor die Tür setzen darf, v. a. in einer öffentlichen Einrichtung.
Heute habe ich es drauf ankommen lassen [...]
Ich ging also barfuß in die Mensa Bonn (vegetarisches Essen), und zwar zur anderen
Kassiererin. Sofort wurde ich von besagter Dame von hinten [...] angesprochen. Auf die
sehr deutliche Kurzpredigt ihrerseits habe ich sehr bestimmt und fest geantwortet [...]
hat mich für heute in Frieden gelassen. Überzeugt wirkte sie nicht [...]
Viele Grüße
aus Bonn, Euer MarkusII
[wundert, dass jede Hilfskraft Barfüßige vor
Tür setzen darf, in öffentlicher Einrichtung].
Ich bezweifle, dass sich das Hausrecht automatisch an jeden beliebigen Mitarbeiter
delegiert!
Nicht jeder kann eine juristische Person rechtskräftig vertreten -- eigentlich
nur ein Prokurist. Der kann natürlich gewisse Kompetenzen delegieren (z.B. den
Werksschutz anweisen, niemanden einzulassen, der nicht den Sicherheitsvorschriften
entsprechend gekleidet, d.h. beschuht ist). Oder ein Dress-Code kann von einem von der
Geschäftsleitung beauftragten Gremium erlassen werden und wird durch Unterschrift eines
Anweisungsberechtigten verbindlich.
Aber so etwas bedarf immer schriftlicher Fixierung mit Datum und Unterschrift! Und deren
Existenz kann man bis zum Beweis des Gegenteils in Frage stellen. Die DSS empfiehlt
deshalb, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, welches im konkreten Fall das Barfußgehen
verbietet, denn dazu sind die Leute in der Regel nicht in der Lage!
Und wenn dann doch eine Hygienevorschrift gefunden wird, steht höchstwahrscheinlich
nichts über das Barfußlaufen darin.
[wie ich sie einschätze (korrekt und "diensteifrig") wird sie etwas
unternehmen]
Also muss sie doch eine Regelung ausgraben, die das Barfußgehen verbietet oder einen
Erlass durch die Leitung der Mensa erwirken. Man muss abwarten, wie das Spiel ausgeht.
Wenn man unerwarteterweise wirklich etwas Schriftliches vor den Latz geknallt bekommt,
muss man ein guter Verlierer sein.
Dann noch zu prozessieren, wäre nicht mehr mein Bier, aber vielleicht würde ich ab und
zu ein barfuß - Happening mit Dosenwurst und Campingkocher vor der Mensa veranstalten???
["seriöser" Name für Art "Deutscher Barfußverein" wäre
günstig .... Name, der etwas hermacht]
Irgendwie müsste sich dieser Verein schon konstituieren und ein per Satzung formuliertes
Ziel haben, sonst ist es nur ein durchschaubarer Bluff. Aber vielleicht kommen wir auch
auf der jetzigen Basis weiter, indem wir uns gegenseitig gute Argumente liefern.
Die
Barfußgegner in Beweisnot zu bringen, wirkt wahrscheinlich besser als der Verweis auf
einen Verein, dessen Existenz man nicht nachweisen kann.
Doch gottlob sind die Situationen recht selten, in denen der Barfußgenuß durch derlei
Konflikte getrübt wird.
Serfuß, Lorenz
Wenigstens möchte ich mich herzlich für Eure beiden
Beiträge bedanken, die ich für sehr hilfreich halte. Wenn man sehr hinter einer Sache
steht, neigt man wohl auch dazu, sich zu sehr aufzuregen, und Eure sachlichen und
praktischen Gedanken lassen einen die Angelegenheit wieder nüchterner sehen.
Vielleicht frage ich wirklich einmal beim Gesundheitsamt oder bei der Gewerbeaufsicht
nach. Sollte die Auskunft "positiv" sein, könnte man Lorenz Variante
durchspielen oder im Idealfall auch gleich eine schriftliche Auskunft des Amtes vorlegen.
Sollte sie "negativ" sein, hilft nur (freundliches, aber bestimmtes) bluffen -
oder aber sich fügen.
Viele Grüße und gute Nacht (falls Ihr heute noch reinschauen solltet)! Euer MarkusII
[Mich wundert, dass Hilfskraft Barfüßige vor Tür
setzen darf ... bezweifle, dass sich Hausrecht automatisch an jeden Mitarbeiter delegiert
... Nicht jeder kann juristische Person rechtskräftig vertreten -- eigentlich nur
Prokurist ... Der kann natürlich Kompetenzen delegieren]
Soll dann vielleicht der Werkschutz jedes Mal, wenn irgendetwas passiert, was nicht durch
eine ausdrückliche Anweisung abgedeckt ist, bei der Geschäftsleitung anrufen müssen und
nachfragen, wie er sich verhalten soll?
Ich habe keinen Werkschutz, aber wenn ich einen hätte und der würde mich ständig
belästigen, wenn irgendeine Situation auftritt, für die ich keine explizite Anweisung
gegeben habe, täte ich mich ernsthaft fragen, wofür er eigentlich da ist. Entsprechendes
dürfte für die Mensa - Kassiererin gelten. Man stelle sich vor, sie müsste ernsthaft
die vertretungsberichtigte Person der Studentenwerkes, das die Mensa betreibt - also wohl
dessen Geschäftsführer! - anrufen und nachfragen, ob sie den Barfüßer zurückweisen
darf oder nicht.
Fazit: Das Hausrecht nach außen hin übt zunächst derjenige Mitarbeiter aus, der
faktisch vor Ort ist - ob er intern das auch darf oder hinterher vom Chef einen Rüffel
kriegt (etwa weil mein fiktiver Werkschutz einen barfüßigen Millionär nicht zu mir
durchgelassen hätte und mir ein Riesenmandat deshalb entgangen ist), ist eine ganz andere
Frage...=)
[Dress - Code erlassen werden ... bedarf schriftlicher Fixierung ... deren Existenz
kann man in Frage stellen]
Nochmals in aller Deutlichkeit: Das ist so einfach nicht richtig! Natürlich kann man
versuchen, die Leute zu verunsichern, indem man so etwas behauptet bzw. fragt, wer das
eigentlich sagt und mal - gerade als Kunde - darauf hinweisen, dass der Chef es sicher
nicht schätzen würde, wenn ihm wegen einer übereifrigen Kassiererin ein Geschäft
entgeht. Man kann natürlich auch verlangen den Chef zu sprechen. Aber wenn das alles den
Mitarbeiter vor Ort nicht beeindruckt ("Ich sage das und für Dich bin ich hier der
Chef"), bleibt nur noch erst mal nachzugeben und sich gegebenenfalls hinterher beim
richtigen Chef zu beschweren.
[DSS empfiehlt ,Vorlage des Dokuments zu verlangen, welches Barfußgehen verbietet]
In Amerika gelten wegen der Vielzahl der Rassen, Kulturen, Religionen, etc. und der
diesbezüglich wenig ruhmreichen Vergangenheit inzwischen viel strengere Anti -
Diskriminierungsvorschriften als hier, so dass einfach die Befürchtung geweckt wird, wenn
man sich auf keine formgültige Vorschrift berufen kann, mit hohen Straf -
Schadensersatzforderungen (ebenfalls ein im deutschen Recht so nicht existentes anglo -
amerikanisches Rechtsgebilde) konfrontiert zu werden. Im Prinzip ist die amerikanische
Rechtslage aber auch für unsere Probleme uninteressant, wir sind eben nicht in Amerika =)
Damit wir uns nicht missverstehen: Ich sage nicht, dass ihr es einfach hinnehmen sollt,
dass man mit den Leuten nicht diskutieren sollte. Mir geht es nur darum klarzustellen,
dass wenn jemand definitiv und endgültig "nein" sagt, man nicht einfach
trotzdem weitergehen kann, ohne ernste Konsequenzen befürchten zu müssen. Ich empfehle
daher in diesem Falle Schuhe anziehen oder umkehren und sich hinterher beim Chef
beschweren bzw. mit ihm das Thema zu diskutieren. Wenn man dann vielleicht etwas
schriftliches vom besagten Chef unterschriebenes hat, dass er gegen nackte Füße nichts
einzuwenden hat und man das der Angestellten beim nächsten Mal vor die Nase hält,
dürfte das genügen. Aber bitte: Auch dann kann diese Angestellte immer noch sagen
"Interessiert mich nicht, ohne Schuhe kommt bei mir niemand rein." Das mag dann
eine Kompetenzüberschreitung und Verletzung des Arbeitsvertrages gegenüber ihrem Chef
sein, wegen der er sie abmahnen und eventuell sogar kündigen kann, aber dem Betroffenen
konkret vor Ort nützt das zunächst einmal gar nichts ...
Ich will ja wirklich nicht destruktiv sein und hab mir das alles ja auch nicht ausgedacht,
aber wem bringt es was, sich mit Sturköpfen anzulegen, die formal eben im Recht sind?
Soviel wieder von Eurem selten barfüßernden, dafür um so mehr
"klugscheißenden"
Rechtsanwalt Dr. Oliver S.
Hallo Oliver! Von wegen "klugscheißen" !
Ich bin Dir außerordentlich dankbar dafür, dass Du so detailliert und kompetent Auskunft
gibst. Ähnliches dürfte einiges Geld kosten, wenn man als Kunde (dann allerdings auch
formal "rechtsverbindlich") zu einem Rechtsanwalt ginge! Und
"destruktiv" in punkto Barfußlaufen bist Du nun wirklich erst recht nicht, denn
Du weist ja Wege durch einen "Dschungel", der sozusagen viel schlimmer ist als
die allerübelsten Glasscherben (die richtigen Barfüßen ja kaum etwas anhaben können).
Schade, dass unser Recht auf Gesundheit (die "facts" hierzu sind ja
außerordentlich deutlich und überzeugend, wie ich meine) im Vergleich dazu überhaupt
nicht zählt.
Wer in Schuhe schlüpft, geht automatisch nach dem Prinzip "Heublumenaufguss"
vor, von den noch unangenehmeren Wirkungen und Beeinträchtigungen ganz zu schweigen.
Noch einmal vielen Dank sagt Dir MarkusII
Hallo, ich denke, dass der Vergleich Geschäft oder
Fabrik zur Mensa hinkt.
Die Mensa ist Teil des Studentenwerks und damit so was wie eine Anstalt öffentlichen
Rechts oder so. Mir ist klar, dass aus Gründen der Hygiene da auch spezielle Regeln
gelten dürfen, z.B. darf man wohl nicht mit Schuhen ins städtische Hallenbad und
ähnliches. Die einzige Regel die ich aus der Mensa kenne und ich wünschte es würde noch
konsequenter darauf geachtet ist, dass Speisen nicht zurückgestellt werden dürfen. Aber
jetzt schweife ich gerade ab.
Inwieweit dürfen Behörden und ähnliche Institutionen Menschen wegen ihrem Äußeren/
Kleidung zurückweisen?
Der nächste Klugschwätzer, der zwar gerade eben, aber oft auch nicht, barfuß ist.
Besonders liebe Grüße an unseren Juristen. Heiko
Jetzt kommen wir tief in die juristischen Feinheiten
Du hast zunächst einmal natürlich völlig recht, wenn du darauf hinweist, dass für
Behörden und auch das Studentenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts strengere Regeln
gelten als für x-beliebige Private.
Aber auch hier muss man ganz klar trennen: Zunächst ist da die konkrete Anweisung des
Bediensteten vor Ort, die sich in etwa auf "Zieh dir Schuhe an oder verschwinde"
zurückführen lässt. Unabhängig davon, ob das nun im konkreten Fall als
privatrechtliche Ausübung des Hausrechtes oder als öffentlich - rechtlicher
Verwaltungsakt zu werten ist, muss das zunächst mal befolgt werden, sonst Strafbarkeit
wegen Hausfriedensbruch.
Das nächste ist die Frage, ob dieser Verwaltungsakt möglicherweise rechtswidrig ist oder
ein öffentlich - rechtlicher Zugangs- und Benutzungsanspruch besteht, der gegebenenfalls
verletzt wäre. Das müsste man dann im Nachhinein - notfalls gerichtlich, wenn jemand
wirklich soweit gehen will (die Chancen auf einen verständnisvollen barfüßigen Richter
zu treffen sind indes nach meiner Einschätzung ... ähm ... gering) - geltend machen.
Zur Verdeutlichung: Sehr viele Tempo - 30 -Zonen in Innenstädten sind eklatant
rechtswidrig, weil die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung für deren Ausweisung
einfach nicht vorliegen. Wenn du dort mit 50 geblitzt wirst, musst du trotzdem das
Verwarnungsgeld bezahlen und kommst normalerweise vor Gericht mit dem Argument, dass das
Verkehrsschild rechtswidrig war, nicht durch (auch wenn die Chancen, hier einen verständnisvollen
autofahrenden Richter zu finden, erheblich größer sind).
Gegen die Rechtswidrigkeit des Verkehrsschildes muss man vor der Verwaltungsbehörde bzw.
vor den Verwaltungsgerichten vorgehen (für die Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide
sind dagegen die Amtsgerichte zuständig).
Jetzt reicht's aber wirklich dazu. Die Details dürften für die große Mehrzahl der
Forumsteilnehmer nun wirklich uninteressant und eher nervig sein - ganz abgesehen davon,
dass dafür auch ich mich tiefer in die Materie einarbeiten müsste, wozu ich angesichts
real existierender auf meinem Schreibtisch zur Bearbeitung liegender Fälle (in denen kein
Beteiligter barfuß ging) keine Zeit habe.
Das wäre vielleicht mal ein Thema für die Doktorarbeit eines engagierten barfüßigen
Jurastudenten (auch wenn die Chancen, zur Betreuung einen aufgeschlossenen barfüßigen
Jura - Professor zu finden ... na ja, lassen wir das).
Jetzt muss ich weiterarbeiten,
damit ich möglichst bald nach Hause und dann endlich aus meinen Schuhen 'rauskomme :-)
Euer anderweitig spezialisierter Rechtsanwalt Dr. Oliver S.
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